Rund 500 Menschen pro Jahr verunglücken tödlich durch Brände in Deutschland, die meisten davon in den eigenen vier Wänden. Die Mehrheit stirbt nicht an Verbrennungen, sondern an einer Rauchvergiftung.
Wie wichtig die flächendeckende Ausrüstung aller Wohnungen mit Rauchmeldern ist, haben inzwischen auch viele Bundesländer erkannt. Bei Neu- und Umbauten sind in den meisten (derzeit 10) Bundesländern – Rauchmelder im privaten Wohnbereich inzwischen Vorschrift. Die Bestandsgebäude müssen im Laufe einer bestimmten Frist mit Rauchmeldern nachgerüstet werden. Diese sind in der jeweiligen Landesbauordnung der nachfolgenden Länder gesetzlich geregelt:
Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Bremen und Sachsen-Anhalte und ab Juli 2012 Rheinland-Pfalz .
Im Juli diesen Jahres lief in Rheinland-Pfalz die Übergangsfrist aus. Ab 12. Juli müssen alle Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet sein – sowohl im Neubau wie auch in bestehenden Wohnungen! Ab November folgt Niedersachsen. Bayern und Nordrhein-Westfalen werden voraussichtlich dieses Jahr entsprechende Vorschriften erlassen.
Trotzdem kommt die flächendeckende Ausstattung des Wohnraums mit Rauchmeldern nicht so richtig voran. Nur etwa 63 % der Pflicht-Haushalte ist mit Rauchmeldern ausgestattet! Dabei könnten die Geräte viele Leben retten, und das Nachrüsten ist kinderleicht.
Auch eine deutliche Mehrheit (ca. 72 %) der Deutschen hält Rauchmelder für “wichtig” oder “sehr wichtig”. Das geht aus einer aktuellen repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Marplan hervor, die im Auftrag des Energiemanagementunternehmens Techem durchgeführt wurde. In derselben Umfrage gaben allerdings nur rund die Hälfte der Befragten an, in ihren privaten Wohnräumen Rauchmelder installiert zu haben. Ein Versäumnis, das im Brandfall tödliche Folgen haben kann.
Ein Grund für die immer noch recht niedrige Verbreitungist, dass die Menschen gar nichts von der Installationspflicht wissen. In der Marplan-Umfrage gaben 71 Prozent der Befragten an, von entsprechenden gesetzlichen Regelungen nichts zu wissen.
Laut der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) werden etwa 66 % der Brandopfer nachts – im Schlaf vom Feuer überrascht. Das Gefährliche daran ist: im Schlaf funktioniert der menschliche Geruchssinn nicht! Der hochgiftige Brandrauch wird nicht wahrgenommen und somit zur Todesfalle, aus der es fast kein Entrinnen mehr gibt. Er ist viel gefährlicher als das Feuer selbst. Wertvolle Sekunden oder gar Minuten vergehen bis die Rauchkonzentration und die Temperatur derart ansteigen, dass das Brandopfer schließlich erwacht. Dann allerdings ist es oft zu spät. “Da bereits das Einatmen einer Lungenfüllung mit Brandrauch tödlich sein kann, ist ein Rauchmelder der beste Lebensretter in der Wohnung”, so die Experteneinschätzung der vfdb.
Bei der ersten Rauchentwicklung schlagen die Geräte laut Alarm, so dass Hausbewohner frühzeitig geweckt werden und sich in Sicherheit bringen können, bevor ihnen Feuer und Rauch alle Fluchtwege abschneiden.
Unabhängig davon, ob im eigenen Bundesland Rauchmelder vorschrieben sind, empfiehlt die vfdb: “Rauchmelder sollten mindestens in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren installiert werden.” Bei Fluren ist die Installation vor allem dann wichtig, wenn der Flur im Brandfall als Fluchtweg genutzt werden muss.
Bei einigen Versicherern besteht die Pflicht der fachgerechten Nutzung von Rauchmeldern, andere geben Nachlässe, wenn Rauchmelder in den versicherten Gebäuden oder Wohnungen installiert sind. Andere Versicherer übersenden nach Vertragsabschluss einen Rauchmelder an die Versicherungsnehmer.
Fachgerechte Beratung zum passenden Versicherungsschutz für Ihren Hausrat oder Ihr Haus erhalten Sie beim Makler in Lützen oder online unter www.versicherungleipzig.de