"Das Leben ist eine Achterbahn … und ich bin Ihr Begleiter"

Das neue Jahr ist gerade einmal zwei Monate alt – und der Countdown läuft…  Die neue Mopedsaison startete am 01.März. Neben der Prüfung der Batterie, der Lichtanlage, Putzen von Helm und Moped – muss auch ein neues Kennzeichen angeschraubt werden. In dieser Saison ist GRÜN in.  Mittlerweile unterscheiden die Versicherer auch das Fahreralter (unter 23 / 25 oder älter), um welches Moped es sich handelt (Roller / Mokick) und wie schnell diese werden kann (45 / 50 / 60 km/h). Andere Fahrzeuge, die mit einem Versicherungskennzeichen bewegt werden dürfen sind u. a. Quads, Segways, Krankenfahrstühle, dreirädrige Kleinkrafträder und Leichtfahrzeuge… Sinnvoll kann auch der Einschluss der Kasko sein. Nähere Information und welcher Tarif am besten zu Ihnen und Ihrem Zweirad passt – bei uns.

Die Beiträge für die komplette Saison betragen von 48,60 Euro für Fahrer über 23 bzw. 25 – über 68,00 Euro für ALLE bis zu 130,00 Euro für junge Fahrer beim “falschen” Versicherer.

Wichtig und wissenswert: der eine oder andere Versicherer rechnet die bei ihm zurückgelegte (unfallfreie) Versicherungsdauer mit dem Moped bei der Ersteinstufung des eigenen Autos an!

Immer eine unfallfreie Fahrt wünscht der Makler aus Lützen

Sicher, es gibt auch zahlreiche Rentner, die im Ruhestand noch einer Beschäftigung nachgehen, weil sie sich gebraucht fühlen oder ihre Erfahrungen weitergeben möchten. Aber, und das wird auch hierzulande immer mehr zur Realität, bei etlichen Menschen reicht die erarbeitete gesetzliche Rente einfach nicht (mehr) aus, um Altersarmut zu verhindern. Es sind vor allem Frauen, die in so genannten Minijobs tätig waren oder die Kinder groß gezogen haben und damit später oft nur eine geringe Rente erhalten.

Innerhalb von nur elf Jahren (von 2000 bis 2011) ist die Zahl der “eigentlichen” Ruheständler um knapp 60 Prozent auf über eine dreiviertel Million gestiegen, die sich jetzt mit einem Minijob “etwas dazuverdienen”. Über 80.000 Rentner arbeiten sogar noch im Rahmen einer Vollzeitstelle.

Sozialverbände reden vereinzelt schon von einem “Alarmzeichen”, zumal sich – meist aufgrund der Inflationsraten einerseits und Nullrunden oder geringen Rentensteigerungen der letzten Jahre andererseits – ein jahrelanger Kaufkraftverlust abgezeichnet hat, der nur durch zusätzliche Altersvorsorge aufgefangen werden kann.

Das bedeutet, wir sind nahezu alle darauf angewiesen, etwas für unsere Altersvorsorge zu tun. Dazu gibt es, gerade langfristig gesehen, zahlreiche Möglichkeiten, die zudem steuerliche Vorteile oder staatliche Förderung bieten können. Lassen Sie sich beraten – unverbindlich und kompetent und neutral.

>> Der Makler in Lützen berät seit 22 Jahren unabhängig und neutral oder online unter www.versicherungleipzig.de

>> Mehr darüber erfahren? Auf den Online-Seiten der Frankfurter Rundschau: http://bit.ly/RjiPX8.

Die Fußball-EM liegt hinter uns, eine neue Saison vor uns. Manchester United – laut Forbes-Ranking (2012) mit 2,24 Mrd. EUR der wertvollste Fußballclub der Welt, gefolgt von Real Madrid (der FC Bayern auf Platz 5) – wagt den Börsengang. Für Fans, die mit Leidenschaft ihrem Club die Treue halten, sicher eine Überlegung wert. Für Anleger, die aus reinen Renditeerwartungen investieren, wird allerdings selten ein Volltreffer aus dieser Art von Geldanlage.

Dazu passt auch das fachliche Urteil von Experten, die derartige Aktien eher als “Liebhaberobjekte” betrachten, die nur als äußerst sparsame Beimischung ins Depot gehören. Anders sehen das natürlich die Vereine selbst, die den Börsengang ähnlich wie andere Kapitalbeschaffungen via Anleihe etc. als probates Mittel sehen, die eigene Kapitalbasis kräftig aufzustocken, in der Hoffnung mit einer entsprechend verfügbaren Mannschaft das Geld – im wahrsten Sinne des Wortes – wieder einzuspielen.

Doch wer in Deutschland beispielsweise an den Börsengang von Borussia Dortmund, die kapitalorientierten Anleihen von Schalke 04 oder Hertha BSC denkt, dürfte in der Tat mit Hinblick auf langfristige Gewinnchancen etwas skeptischer werden. Denn etwaige Kursentwicklungen sind in hohem Maße von sportlichen Erfolgen abhängig, und diese kann niemand garantieren. Fußballaktien sind und bleiben also eher eine emotionale Sache.

Wir haben eine Lösung für unsere Mandanten!

Für Fußball-Interessierte Geldanleger kommen eher Beteiligungen an talentierten Jungfußballern in Betracht. Hier kann der Investor an den Marktwertsteigerungen und ablösefreien Transfers indirekt profitieren. Wichtig auch hier – nicht alles auf eine Karte setzen. Die richtige Mischung aller Anlageentscheidungen ist entscheidend für den Erfolg der Investitionen.

Wir wünschen allen Fußballanhängern eine spannende Saison! Und für jede Form der Geldanlage oder individuellen Vorsorge steht Ihnen der Makler in Lützen gern mit kompetenter Beratung unter www.versicherungleipzig.de zur Seite.

>> Einen ausführlichen Beitrag zu diesem Thema und einen Link auf das Forbes-Ranking der wertvollsten Fußballvereine in Europa gibt es via Handelsblatt: http://bit.ly/M71jaK.

….  für viele Besitzer ehemaliger Lebens- und Renteneversicherungsverträge!

Der BundesgerichtshofBGH) erklärte in seinem Urteil vom 25.07.2012, Teile der vom Deutschen Ring im Zeitraum 2001 bis 2007 verwendeten Klauseln zur Beitragsfreistellung, zur Kündigung und zum Stornoabzug von Lenbensversicherungsverträgen für unwirksam!

Es bleibt nunmehr die Urteilsbegründung abzuwarten, denn bislang sind die Rechtsfolgen aus dem Urteil nicht absehbar.

Es war nicht anders zu erwarten, denn dieses Urteil ist die Fortführung des vorangegangenen Urteils, welches die Verträge von 1994 bis 2001 betrifft,  in dem der BGH bei vorzeitiger Kündigung einen Mindestrückkaufswert in Höhe von 50 Prozent der eingezahlten Beiträge anordnete. Das Urteil sollte im Interesse der Verbraucher sein. Die Versicherer stellten bis dato die Kosten der Verträge dem Kunden in in voller Höhe in Rechnung, auch bei vorzeitiger Vertragsbeendigung! Die Vertragsinhaber belassen nach diesem Urteil jedoch die andere Hälfte der gezahlten Beiträge für ihre ehemalige Altersvorsorge beim Versicherer, somit entsteht jedem Kunden ein hoher Verlust.

Wir gehen davon aus, dass es bei dem neuen Urteil auch ein Mindestrückkaufswert festgelegt wird, der den Versicherungsnehmern bei vorzeitiger Kündigung auszuzahlen ist.

Wir begrüßen das Urteil dahingehend, dass nicht sämtliche Kosten / Gebühren dem Kunden belastet werden. Da sich die Versicherer meist schadlos halten, sogar Stornogewinne verbuchen, fordern wir eine viel höherer Auszahlquote, denn der Kunde rechnet mit Verzinsung jedes Euroa ab seinesm ersten Beitrag. Die wenigsten Verbraucher wissen, dass das nicht so ist. Deshalb sollte vor dem Abschluss eines Vertrages zur Altersversorgung eine unabhängige Beratung voraus gehen. Es muss nicht immer ein Versicherungsprodukt sein. Auch vom Staat geförderte Altersvorsorge unterscheidet sich – je nach Familiensituation und persönlichen Wünschen. Wie hoch Ihre Förderung ausfallen kann berechnen Sie HIER.

…… man muss nur wissen wie?

Arbeitnehmer mit einem monatlichen Einkommen unter 750 Euro leben unterhalb des gesetzlich festgelegten Existenzminimums. Sie können bis zur Höhe des Existenzminimums (derzeit 750,00 Euro) aufstocken.

Auf Grundlage des Sozialgesetzbuches II § 11b Absatz 1 Punkt 4 in Verbindung mit Absatz 2 kann das monatliche Einkommen pauschal! um 100 Euro fiktiv gemindert werden, duch den Abschluss und regelmäßige Besparung eines geförderten Altersvorsorgevertrages ( so genannter Riestervertrag).

Beispiel (1)  vorher  für Ledige:

Monatliches Einkommen aus Erwerbstätigkeit 500 Euro
Aufstockungsbetrag durch ARGE 250 Euro
Verfügbarer Betrag 750 Euro

Durch Abschluss eines geförderten Altersvorsorgevertrages kann nach § 11 (2) 4 des SGB II das maßgebende monatliche Einkommen pauschal! um 100 Euro gemindert werden. Dadurch erhöht sich der reale Aufstockungsbetrag auf 350 Euro und somit auch der monatlich verfügbare Betrag in der eigenen Tasche!

Beispiel (2)  nachher  für Ledige:

Mindesteigenbeitrag zur Riesterrente
Pauschalbetrag gem. SGB II § 11 100,00 Euro
Einkommen nach Abzug Pauschalbetrag 400,00 Euro
dadurch neuer Aufstockungsbetrag durch ARGE 350,00 Euro
Monatliches Einkommen aus Erwerbstätigkeit 500,00 Euro
Verfügbarer Betrag 850,00 Euro abzüglich Beitrag für Riester

Im Ergebnis spart jeder eine Minialtersvorsorge nach Riester an und hat sogar monatlich zusätzlich fast 100,00 Euro mehr zur privaten Verfügung. Das weiß leider kaum jemand, aber dieses Wissen ist bares Geld wert.

Den Sparbetrag für den Riestervertrag können Sie selber HIER berechnen – oder in Verbindung mit der unabhängigen Beratung und Auswahl des zu Ihnen passenden Riestervertrages bei dem Makler in Lützen.

Sie können sich das nicht vorstellen? Dann klicken Sie einfach HIER und lesen Sie im Gesetz nach!

Die Zahl der Single-Haushalte in Deutschland steigt weiter an. Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) hat sich der Anteil der Alleinlebenden in unserer Bevölkerung in den vergangenen zwei Jahrzehnten um 40 Prozent erhöht, was vor allem Männer betrifft. Doch gerade Einpersonenhaushalte sind allgemein einer höheren Armutsgefährdung ausgesetzt. Was auch daran liegt, dass sie pro Kopf eine höhere Mietbelastung als Familien tragen müssen, wo sich die Mietkosten meist auf zwei Verdiener und ggf. höhere Mietzuschüsse aufteilen.

Heutzutage lebt bereits jeder fünfte Deutsche allein. Das betrifft insgesamt fast 16 Millionen Menschen. Und die Statistiker rechnen mit einer weiteren Zunahme bis zum Jahr 2030. Dieses Alleinleben ist allerdings häufig problematisch, vor allem was die damit verbundenen finanziellen Aspekte angeht. So beziehen beispielsweise Alleinlebende überdurchschnittlich häufig Leistungen aus Hartz IV. Dazu kommen fehlende familiäre Anbindungen für den Pflegefall genauso wie oftmals nur unzureichende Rentenbezüge. Singles stehen im Alter also häufiger vor der so genannten Versorgungslücke als Paare.

Eine Differenz zwischen der Höhe vom letzten Gehalt und der Höhe aus der ersten Rentenzahlung kann nur durch zusätzliche private Vorsorge reduziert werden. Dies lässt sich auch mit relativ geringen Beträgen erreichen, wenn langfristig angespart wird. Dabei kann hier schon eine rechtzeitige unabhängige Beratung wertvolle Unterstützung geben; die dann auch gezielt auf die persönlichen Absicherungsbedürfnisse und Renditeziele eingehen kann. Je früher desto besser!

>> Informationen erhalten Sie beim Makler in Lützen oder unter: www.vufk.de

>> Einen Beitrag zu diesem Thema finden Sie auf den Online-Seiten der Süddeutschen Zeitung: http://bit.ly/NRKLU8.

Ab 1. Juli diesen Jahres bekommen alle Rentner mehr. In den alten Bundesländern steigt die Rente um 2,18 % in den neuen Ländern sogar um 2,26%.

Noch geht es der Mehrheit der Rentner gut – für viele junge Menschen wird die gesetzliche Rente im Alter nicht ausreichen.

Wer in seinem Arbeitsleben wenig verdient, deshalb geringere Beiträge seinem Rentenkonto zusteuert, wird im Alter arm sein. Noch bekommen Männer in den alten Bundesländern durchschnittlich eine gesetzliche Altersrente in Höhe von 990 Euro – in den neuen Bundesländern sind es 1060. Frauen hingegen erhalten derzeit im Durchschnitt 490 Euro in den alten Bundesländern gegenüber 705 Euro in den neuen Bundesländern.

Hinzu können Betriebsrenten, private Renten, Mieteinnahmen und / oder Zinseinkünfte kommen. Jedoch haben von den derzeit etwa 20 Millionen Rentnern, 2-3 % (ungefähr 500.000)  weniger als 686 Euro monatlich zur Verfügung. Sie sind deshalb auf staatliche Grundsicherung angewiesen. Einen Grundsicherungs-Rechner finden sie hier, um ihre persönliche Situation zu überprüfen.

Das ändert sich in Zukunft! Grund sind die zahlreichen Rentenreformen und-reförmchen, die in der Vergangenheit beschlossen wurden. Ein Versicherter muss jetzt schon 27 Jahre durchschnittlich verdienen, um die 686 Euro Grundsicherung im Rentenalter zu erhalten – in 12 Jahren werden es schon 30! Jahre Durchschnittsverdienst sein, um die Rente in Höhe der Grundsicherung zu ehalten.

Kommen Arbeitslosigkeit oder verschiedene Teilzeitjobs hinzu an Stelle der Haupterwerbstätigkeit – sind die Chancen eine Rente über Grundsicherungsniveau zu erhalten sehr gering. Das hat die Bundesregierung erkannt und möchte deshalb die Zuschussrente einführen.

Ab 2013 können Rentner profitieren, und ihre Rente bis maximal 850 Euro auffüllen lassen. Die abgeschlossene Riester-Rente oder eine Betriebsrente werden nicht angerechnet. Jedoch sind einige Voraussetzungen zu erfüllen.

Private Vorsorge ist existenziell wichtiger denn je – denn die Rente ist sicher, leider nicht die Rentenhöhe.

Eine unabhängige Beratung über die Form der Vorsorge und ob und wie staatliche Unterstützungen in die Ruhestandsplanung sinnvoll eingesetzt werden hilft bei der richtigen Auswahl und Planung. Der Makler in Lützen steht mit 22 Jahren Erfahrung für Unabhängigkeit. Weitere Informationen online unter: www.versicherungleipzig.de

Rund 500 Menschen pro Jahr verunglücken tödlich durch Brände in Deutschland, die meisten davon in den eigenen vier Wänden. Die Mehrheit stirbt nicht an Verbrennungen, sondern an einer Rauchvergiftung.

Wie wichtig die flächendeckende Ausrüstung aller Wohnungen mit Rauchmeldern ist, haben inzwischen auch viele Bundesländer erkannt. Bei Neu- und Umbauten sind in den meisten (derzeit 10) Bundesländern – Rauchmelder im privaten Wohnbereich inzwischen Vorschrift. Die Bestandsgebäude müssen im Laufe einer bestimmten Frist mit Rauchmeldern nachgerüstet werden. Diese sind in der jeweiligen Landesbauordnung der nachfolgenden Länder gesetzlich geregelt:

Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Bremen und Sachsen-Anhalte und ab Juli 2012 Rheinland-Pfalz .

Im Juli diesen Jahres lief in Rheinland-Pfalz die Übergangsfrist aus. Ab 12. Juli müssen alle Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet sein – sowohl im Neubau wie auch in bestehenden Wohnungen! Ab November folgt Niedersachsen. Bayern und Nordrhein-Westfalen werden voraussichtlich dieses Jahr entsprechende Vorschriften erlassen.

Trotzdem kommt die flächendeckende Ausstattung des Wohnraums mit Rauchmeldern nicht so richtig voran.  Nur etwa 63 % der Pflicht-Haushalte ist mit Rauchmeldern ausgestattet! Dabei könnten die Geräte viele Leben retten, und das Nachrüsten ist kinderleicht.

Auch eine deutliche Mehrheit (ca. 72 %) der Deutschen hält Rauchmelder für “wichtig” oder “sehr wichtig”. Das geht aus einer aktuellen repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Marplan hervor, die im Auftrag des Energiemanagementunternehmens Techem durchgeführt wurde. In derselben Umfrage gaben allerdings nur rund die Hälfte der Befragten an, in ihren privaten Wohnräumen Rauchmelder installiert zu haben. Ein Versäumnis, das im Brandfall tödliche Folgen haben kann.

Ein Grund für die immer noch recht niedrige Verbreitungist, dass die Menschen gar nichts von der Installationspflicht wissen. In der Marplan-Umfrage gaben 71 Prozent der Befragten an, von entsprechenden gesetzlichen Regelungen nichts zu wissen.

Laut der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) werden etwa 66 % der Brandopfer nachts – im Schlaf vom Feuer überrascht. Das Gefährliche daran ist: im Schlaf funktioniert der menschliche Geruchssinn nicht! Der  hochgiftige Brandrauch wird nicht wahrgenommen und somit zur Todesfalle, aus der es fast kein Entrinnen mehr gibt. Er ist viel gefährlicher als das Feuer selbst. Wertvolle Sekunden oder gar Minuten vergehen bis die Rauchkonzentration und die Temperatur derart ansteigen, dass das Brandopfer schließlich erwacht. Dann allerdings ist es oft zu spät. “Da bereits das Einatmen einer Lungenfüllung mit Brandrauch tödlich sein kann, ist ein Rauchmelder der beste Lebensretter in der Wohnung”, so die Experteneinschätzung der vfdb.

Bei der ersten Rauchentwicklung schlagen die Geräte laut Alarm, so dass Hausbewohner frühzeitig geweckt werden und sich in Sicherheit bringen können, bevor ihnen Feuer und Rauch alle Fluchtwege abschneiden.

Unabhängig davon, ob im eigenen Bundesland Rauchmelder vorschrieben sind, empfiehlt die vfdb: “Rauchmelder sollten mindestens in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren installiert werden.” Bei Fluren ist die Installation vor allem dann wichtig, wenn der Flur im Brandfall als Fluchtweg genutzt werden muss.

Bei einigen Versicherern besteht die Pflicht der fachgerechten Nutzung von Rauchmeldern, andere geben Nachlässe, wenn Rauchmelder in den versicherten Gebäuden oder Wohnungen installiert sind. Andere Versicherer übersenden nach Vertragsabschluss einen Rauchmelder an die Versicherungsnehmer.

Fachgerechte Beratung zum passenden Versicherungsschutz für Ihren Hausrat oder Ihr Haus erhalten Sie beim Makler in Lützen oder online unter www.versicherungleipzig.de

Was man nicht versteht, macht einen misstrauisch!

So lautet das Fazit aus einer “Verständlichkeitsstudie“, die ein Versicherer und das Meinungsforschungsinstitut forsa vor kurzem präsentierten. Die Deutschen wurden repräsentativ unter anderen darüber befragt, wie sie die Verständlichkeit von Produktinformationen im Hinblick auf Versicherungsbedingungen einschätzen.

Ein Ergebnis: Gerade fünf Prozent der Befragten sind der Ansicht, dass die Informationen von Versicherungen für jeden nachvollziehbar sind, und ca. 25 Prozent hält diese für missverständlich.

Weit verbreitet ist auch die Meinung, dass Informationen mit Absicht unverständlich formuliert sind. Dies gilt vor allem für Versicherungen (53 Prozent). Hinzu kommt, dass rund ein Drittel die Versicherungsunterlagen gar nicht erst liest sondern eher den Empfehlungen Anderer, zum Beispiel dem Rat von Versicherungsexperten oder Bekannten vertraut. Dabei kann es bei langfristig ausgerichteten Verträgen, wie Kranken-, Lebens-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherungen,  durchaus um beträchtliche Summen gehen.

Eine fachlich kompetente und unabhängige Beratung kann bereits vor einem Vertragsabschluss helfen, sowohl das passende Produkt zu wählen als auch die Versicherungsbedingungen besser zu verstehen – und leistet so einen wichtigen Beitrag zu mehr Verbraucherschutz.

Der Makler in Lützen berät unabhängig im Auftrag seiner Mandanten seit 1990.

>> Weitere Details zur Verständlichkeitsstudie gibt es in einem Online-Artikel der Fachzeitschrift Versicherungsmagazin: http://bit.ly/LJe0dz.

Gerade wenn der Ruhestand naht, möchte man auf Nummer sicher gehen, auch als Rentner weiterhin bestmöglich versichert zu sein – ganz besonders in Bezug auf die Wahl der passenden Krankenkasse. Dabei hängt diese Entscheidung einerseits vom zuvor ausgeübten Beruf ab oder auch vom Status, ob man bis dato gesetzlich oder privat krankenversichert war. So wechseln Mitglieder der gesetzlichen Kasse in der Regel automatisch in die Krankenversicherung der Rentner, kurz KVdR.

Vorausgesetzt wird dabei allerdings, dass eine sogenannte Vorversicherungszeit erfüllt ist. Das bedeutet, der potentielle Rentner muss in der zweiten Hälfte seiner Berufstätigkeit für mindestens 90 Prozent der Zeit Mitglied einer gesetzlichen Kasse gewesen sein. Trifft dies nicht zu, kann unter bestimmten Bedingungen eine freiwillige Mitgliedschaft beantragt werden. Die Deutsche Rentenversicherung prüft dann den Einzelfall.

Sind Sie dann KVdR-Mitglied, gilt für die Krankenversicherung im gesetzlichen System der allgemeine Beitragssatz in Höhe von derzeit 15,5 Prozent. 8,2 Prozent sind selbst zu tragen,7,3 Prozent steuert die Deutsche Rentenversicherung bei, die auch ihren jeweiligen Anteil gleich von der Rente abzieht und an die KVdR abführt.

Ein Vorteil: Für Ihren Beitragssatz spielen zusätzliche Einkünfte aus Zinsen und Mieten oder einer private Rente keine Rolle. Beziehen Sie jedoch mehrere Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, wie zum Beispiel Altersrente und Witwen- bzw. Witwerrente, sind alle Renten beitragspflichtig.

Anders sieht es wiederum bei Selbstständigen und Freiberuflern aus, bei diesen werden zusätzliche Einnahmen in der Regel für die Beitragsermittlung herangezogen, wenn auch zu einem ermäßigten Beitragssatz. Und bei Privatversicherten hängt der zukünftige Beitrag vom Eintrittsalter und dem geltenden sowie individuell gewählten Tarif bei der privaten Krankenversicherung ab.

Ein Wechsel in das gesetzliche System ist für Menschen unter 55 Jahre nur möglich, wenn der Betroffene arbeitslos wird oder sein Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt. Für Personen über 55 Jahre ist der Wechsel in die gestzliche Versicherung nicht möglich, da sie automatisch versicherungsfrei sind (vgl. § 6 Abs. 3a SGB V). Für privat krankenversicherte Rentner kann auf Antrag ein Zuschuss zu ihrer freiwilligen oder privaten Krankenversicherung geleistet werden.

Wir beraten Sie gern und rechtzeitig – bei allen Fragen rund um Ihren zukünftigen Ruhestand oder Informationen online unter: www.versicherungleipzig.de

>> Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt “Krankenversicherung der Rentner (KVdR)“ der Deutschen Rentenversicherung entnehmen: http://bit.ly/LP0G5u.

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